Arbeits- und Sozialverhalten

Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers.

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

Die Gesamtkonferenz hat im Benehmen mit dem Schulelternrat und dem Schülerrat entschieden, dass die Klassenkonferenz für die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens die folgende standardisierte Form verwendet:

1) verdient besondere Anerkennung
2) entspricht den Erwartungen in vollem Umfang
3) entspricht den Erwartungen
4) entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen
5) entspricht nicht den Erwartungen